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Im Zusammenhang mit den von der Crystal-selling Mezőtúr Kft. hergestellten und verkauften Geräten.

1.Gültigkeit
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden abgeschlossenen Geschäfts- und Kaufvertrag sowie für die damit verbundenen Lieferungen und Zusatzlieferungen. Änderungen können nur mit einer schriftlichen Erklärung des Vertreters des Lieferanten vorgenommen werden.
1.2. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Crystal Mezőtúr Kft. ein Unternehmen ist, das sich mit der Herstellung und dem Handel von landwirtschaftlichen Maschinen beschäftigt. Crystal-Mezőtúr Kft. stellt eine rechtliche Verbindung mit dem Kunden durch den Verkauf der vom Kft. hergestellten Geräte her, und zur Regelung dieses Verhältnisses akzeptieren die Parteien dieses vorliegende Dokument der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und handeln entsprechend.
Der rechtliche Status der Parteien ist in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen festgelegt und basiert auf dem jeweiligen Transportvertrag, Kaufvertrag oder einem anderen schriftlichen Abkommen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Rechtsgeschäft. Diese Verträge sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden eine Einheit.
Bezüglich des jeweiligen Rechtsgeschäfts erwirbt der Kunde die Maschine, die im Transportvertrag aufgeführt ist, von der Crystal Mezőtúr Kft., und die Crystal Mezőtúr Kft. verkauft diese Maschine an den Kunden. Zwischen den Parteien muss das Kaufgeschäft schriftlich erfolgen.

2.Zusammenarbeit zwischen den Parteien
2.1. Crystal-Mezőtúr Kft. stellt nach der Auslieferung der Maschine eine technische Beschreibung sowie die „Betriebs- und Wartungsanleitung“ zur Verfügung. Der Kunde erkennt an, dass die Crystal Mezőtúr Kft. in keiner Weise für Betriebsstörungen oder Schäden an der Maschine verantwortlich ist, die in Zukunft durch unsachgemäße Verwendung entstehen.
2.2. Die Parteien verpflichten sich, einander während der Vertragsausführung über alle wesentlichen Umstände zu informieren.

3.Lieferbedingungen
3.1. Die Versand- und sonstigen Fristen sowie das Lieferdatum der Maschine sind im Transportvertrag zwischen den Parteien festgelegt.
3.2. Der Kunde erhält die gekaufte Maschine auf dem Gelände der Crystal Mezőtúr Kft. (H 5400 Mezőtúr, Vásár út 35.). Die Verantwortung für zukünftige Schäden geht am Ort der Lieferung auf den Kunden über, und dies ist auch der Ort, an dem die Qualität und Quantität abgenommen wird. Auf der Grundlage einer besonderen Vereinbarung transportiert die Crystal Mezőtúr Kft. die bestellte Maschine auf Kosten des Kunden an einen vom Kunden gewählten Ort. Der Kunde muss auch die notwendigen Geräte zum Entladen des LKWs bereitstellen.
3.3. Für die Verlängerung der Lieferzeit aufgrund von Verzögerungen in der Produktion übernimmt die Crystal Mezőtúr Kft. keine Verantwortung. Der Kunde erkennt an, dass die Crystal Mezőtúr Kft. nicht verpflichtet ist, für Verluste, die aus dieser Verzögerung resultieren, aufzukommen.
3.4. Während des Bestehens der Rechtsbeziehung der Parteien muss der Kunde alle Änderungen der Transaktionsdaten innerhalb von sechs Tagen der Crystal Mezőtúr Kft. unverzüglich melden. Für Schäden, die durch das Versäumnis der Meldung oder durch die Folgen von Verzögerungen entstehen, ist der Kunde verantwortlich; die Crystal Mezőtúr Kft. übernimmt keinerlei Verantwortung.
3.5. Der Umstand der Lieferung, die Gegebenheiten sowie der Prozess der Information des Kunden über allgemeine und betriebliche Informationen werden in einer schriftlichen Erklärung festgehalten.
3.6. Die Crystal Mezőtúr Kft. kann die Lieferung des bestellten Produkts verweigern, wenn vor dem Versand Informationen über die Transaktion mit dem Kunden bekannt werden, die möglicherweise gegen die Handelsgesetze der Europäischen Union und Ungarns verstoßen.

4.Preise und Abrechnung
4.1. Sofern keine schriftliche Vereinbarung über die Zahlung und die sonstigen Bedingungen getroffen wurde, erfolgt die Zahlung in bar bei Erhalt des Produkts oder per Banküberweisung vor der Lieferung. Die Lieferung kann erst nach Abschluss der Zahlung erfolgen.
4.2. Der Preis der im Kaufvertrag genannten Maschine wird sowohl im Transportvertrag als auch im Kaufvertrag von den Vertragsparteien festgelegt. Die Währung der Vereinbarung (HUF, EUR) richtet sich nach der Vereinbarung zwischen den Parteien; der Bruttokaufpreis setzt sich aus dem Nettopreis + MwSt. zusammen. Der Kunde ist verpflichtet, bei jedem Kauf eine Anzahlung zu leisten; die Höhe der Anzahlung und die Zahlungsbedingungen werden im Transportvertrag festgehalten.
4.3. Wenn der Kunde eine Transaktion in HUF abschließen möchte, die ursprünglich in einer Fremdwährung vereinbart wurde und er auch eine Rechnung in HUF benötigt, werden die Parteien zur Bestimmung des Preises in HUF den Diskontverkaufskurs der Takarék Bank heranziehen und diesen Preis in einem separaten Kaufvertrag festhalten.
4.4. Der Kunde erkennt an, dass, wenn der Kaufvertrag nach Zahlung der Anzahlung aufgrund eines Verschuldens des Kunden nicht abgeschlossen wird, die Crystal Mezőtúr Kft. 10% des Gesamtbetrags von der Anzahlung als Entschädigung einbehält und den verbleibenden Betrag an den Kunden zurücküberweist. Die Höhe der Entschädigung wird ad valorem berechnet und vom Kunden akzeptiert, die Parteien betrachten sie als den Standardwert des Schadens, der der Crystal Mezőtúr Kft. entstanden ist.
4.5. Wenn der Kunde die Frist für die Anzahlung nicht einhält, kann die Crystal Mezőtúr Kft. vom gesamten Kaufvertrag zurücktreten.
4.6. Der Kaufpreis umfasst Zölle und die in den von der Crystal Mezőtúr Kft. ausgestellten Rechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer. Der Kunde erkennt an, dass der Kaufpreis im Kaufvertrag auf der aktuellen Herstellerpreisgestaltung, den Geschäftspolitiken des Verkäufers und der Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Crystal Mezőtúr Kft. basiert. Die gleiche Maschine kann zu einem anderen Preis verkauft werden. Der Kunde akzeptiert diese Tatsache.
4.7. Einwände in Bezug auf die Rechnung müssen vom Kunden ausschließlich schriftlich mitgeteilt werden.
4.8. Die Crystal Mezőtúr Kft. behält sich das Recht vor, den gesamten Kaufpreis bis zur Ankunft der Maschine in Ungarn zu ändern, falls es zu Herstellerpreisänderungen, Änderungen des Maschinentyps, Währungskursänderungen oder anderen Ereignissen kommt, die den Preis beeinflussen und außerhalb des Einflussbereichs der Kft. liegen.
4.9. Crystal Mezőtúr Kft. behält sich das Eigentumsrecht an der im Kaufvertrag genannten Maschine bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Das Eigentumsrecht geht erst nach Zahlung des vollständigen Kaufpreises und gemäß einer separaten Erklärung auf den Kunden über.

5.Garantie
5.1. Die Garantie der Crystal-Mezőtúr Kft., sowie die Garantieansprüche und -pflichten sind im Serviceheft der neuen Maschine und in den Betriebs- und Wartungsanleitungen der neuen Maschine festgelegt. Der Kunde ist sich der Bedingungen dieses Vertrags bewusst und unterzeichnet den Vertrag entsprechend.
5.2. Der Kunde erkennt an, dass im Falle von Garantieverpflichtungen des Herstellers die Crystal Mezőtúr Kft. die Garantieverpflichtungen gegenüber dem Kunden erst dann erfüllt, wenn der für den Mangel verantwortliche Hersteller oder Lieferant seine Verpflichtungen gegenüber der Crystal Mezőtúr Kft. erfüllt hat.

6.Sonstige Bestimmungen
6.1. Der Kunde stimmt zu, seine persönlichen Daten im Zusammenhang mit dem Vertragsabschlussprozess an die Crystal Mezőtúr Kft. zu übermitteln und erlaubt der Kft., diese Daten zu verwenden, um ihn über Werbe- und Promotionmöglichkeiten zu informieren.
6.2. Die Parteien stimmen zu, dass die Crystal Mezőtúr Kft. einen Aufkleber mit ihrem Logo auf den von der Kft. verkauften und/oder gewarteten Maschinen anbringt.
6.3. Sollte eine Bestimmung des Vertrags ungültig sein oder ungültig werden (oder teilweise ungültig sein), berührt diese Ungültigkeit nicht die Gültigkeit der übrigen Teile des Vertrags.
6.4. Der Vertrag kann nur schriftlich und im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien geändert werden.
6.5. Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, einvernehmlich zu lösen. Im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen ist das Mezőtúrer Stadtgericht (Mezőtúri Városi Bíróság) oder das Gericht des Komitats Jász-Nagykun Szolnok (Jász-Nagykun Szolnok Megyei Bíróság) die zuständige Behörde. Für Fragen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ÁSZF) nicht geregelt sind, gelten die einschlägigen Bestimmungen der geltenden Gesetze und des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ÁSZF) kennen und verstehen und sie als für sich bindend anerkennen.
Gültig ab dem 1. Januar 2014.

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